Samtgemeinde Oberharz                                                                         Clausthal-Zellerfeld, 11.12.2012
-  Fachdienst Ordnung   -

 

Bekanntmachung

 

Betreten der Eisflächen

Die Samtgemeinde Oberharz weist eindringlich darauf hin, dass die Eisflächen im Samtgemeindegebiet nicht von amtlichen Stellen auf ihre Tragfähigkeit geprüft werden.

Das Betreten der Eisflächen der Seen und Teiche ist zu vermeiden. Eltern sollten ihre Kinder mit Nachdruck auf die Gefahren hinweisen, die mit dem Betreten der Eisflächen insbesondere bei nur geringem Frost oder Temperaturanstieg

verbunden sind.

Der Samtgemeindebürgermeister

Im Auftrag

Sonnemann