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Zuständig für den Bereich der Samtgemeinde Oberharz

Samtgemeinde Oberharz
An der Marktkirche 8
D-38678 Clausthal-Zellerfeld

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0 53 23 / 9 31-0

FAX
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0 53 23 / 9 31-1 21

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Herr Rainer Schmidt
Organisation, Datenschutzbeauftragter

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0 53 23 / 9 31-1 31

FAX
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0 53 23 / 9 31-99 1 31

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Datenschutzbeauftragter

Grundlage der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten ist das [Externe URL:  Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG)]
sowie die zu diesem Gesetz erlassenen Verwaltungsvorschriften. Die zentrale Aufgabe eines behördlichen Datenschutzbeauftragten besteht in der Unterstützung der öffentlichen Stelle bei der Sicherung des Datenschutzes. Ergänzend betont das Gesetz, dass die Beauftragten auf die Einhaltung des NDSG, der Datenschutzbestimmungen in anderen Gesetzen und in einschlägigen Verwaltungsvorschriften hinzuwirken haben. Sie sind in der Ausübung ihrer Funktion weisungsfrei.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem

  • die Prüfung, ob das Gebot der Datenvermeidung und Datensparsamkeit eingehalten ist,
  • die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden,
  • Prüfung, ob die technischen Maßnahmen nach dem jeweiligen Stand der Technik getroffen sind, um eine den Vorschriften des NDSG entsprechende Verarbeitung personenbezogener Daten sicherzustellen,
  • Beteiligung bei der Vorbereitung von Dienstanweisungen oder Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung einschließlich der Einhaltung dieser Bestimmungen.

Anfragen an mich werden vertraulich behandelt. Wenn Sie es vorziehen, können Sie sich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen ([Externe URL:  www.lfd.niedersachsen.de]
) oder den Bundesbeauftragten für den Datenschutz ([Externe URL:  www.bfd.bund.de]
) wenden.